Unsere satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben
Auszug aus der Neufassung der Satzung, beschlossen auf dem Verbandstag am
2. März 2007
§ 2 Verband
1. Der Verband
a) ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig;
b) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung;
c) ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
d) verwendet Mittel des Verbandes nur für satzungsmäßige Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes.
2. Zweck und Aufgaben des Verbandes
Zweck und Aufgabe des Verbandes sind vor allem:
a) Die Förderung des Kleingartenwesens, sowie die fachliche Betreuung, Beratung und Schulung seiner Mitglieder.
b) Die Kleingärtner im Verbandsgebiet zu Vereinen zusammenzuschließen und die Kleingärtnervereine im Verband zu vereinen.
c) Für die Bereitstellung neuer und die Sicherstellung genutzter Kleingartenflächen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, insbesondere in den wohnungsnahen Wohngebieten, zu sorgen, um möglichst allen interessierten Bürgern die gesundheitsfördernde Freizeittätigkeit in und mit der Natur zu ermöglichen.
d) Die Beaufsichtigung und Weiterverpachtung von Kleingärten, Dauerkleingärten und Gemüseland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).
e) Die Kleingartenanlagen der übrigen Bevölkerung als zusätzliches öffentliches Grün auf der Grundlage Bürgerlichen Rechts für erholsame Spaziergänge zugänglich zu erhalten.
f) In Zusammenarbeit mit den kommunalen Stellen Regelungen für die Gestaltung der Kleingartenanlagen, der Kleingärten und Gartenlauben zu vereinbaren.
g) Auf eine den gesetzlichen Bestimmungen über das Kleingartenwesen (insbesondere das Bundeskleingartengesetz) und die Gartenordnung / das Leitbild entsprechende Gartenbewirtschaftung zu achten und dafür entsprechende Regelungen zu erarbeiten.
h) Die Jugendarbeit zu pflegen und besonders auf die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit hinzuwirken, sowie Kinder und Jugendlichen der Mitglieder den Zugang zur Deutschen Schreberjugend e. V. zu sichern.
i) Den Zugang zum Kleingarten für alle sozialen Gruppen sicherzustellen und insbesondere die Integration von Migranten in den Vereinen zu fördern und zu unterstützen.
j) Die Mitglieder bei ihrer Vereinsführung als gemeinnütziges Unternehmen im Sinne des § 2 BKleingG bzw. der jeweils gültigen kleingartenrechtlichen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze zu unterstützen und zur Durchführung anzuhalten.
k) Die Mitglieder in schwierigen Geschäftsvorfällen zu beraten.
l) Den Mitgliedern den Beitritt zu kleingartenrelevanten Rahmenversicherungen
zu ermöglichen und die vertragsmäßige Erledigung der Versicherungsfälle
zu regeln.