Die Schadensmeldung bei der LVM Versicherung

 

Leider kommt es immer wieder vor, dass in unsere Kleingartenparzellen und Gartenlauben eingebrochen wird und dabei Gegenstände und Einrichtung beschädigt, und Inventar gestohlen wird. Was ist dann zu unternehmen, wenn für die Parzelle eine Gruppenversicherung über den Kleingärtner-Bezirksverband Lüneburg e.V. bei der LVM Versicherung besteht?

Zuerst einmal ist in jedem Fall dringend die Polizei zu rufen. Lasst Euch die Tagebuchnummer geben, damit bei Rückfragen bei der Polizei schnell und einfach nachgefragt werden kann.

Dann müssen Fotos gemacht werden. Meist sind durch einen Einbruch Türen oder Fenster beschädigt worden, Schlösser aufgebrochen und Inventar beschädigt worden. All dies muss zum Nachweis für die Versicherung fotografisch festgehalten werden. Zwar macht oft die Polizei ebenfalls Fotos – doch eben auch nicht immer. Und wenn die Versicherung später versucht, Fotos von der Polizei zu erhalten, dauert dies oft Wochen oder gar Monate. Zeit, die für eine schnelle Regulierung des Schadens verloren ist.

 

 

 

 

Dieses ist vollständig (!) auszufüllen und zu unterschreiben. Insbesondere die Fragen zu Nr. 18 a bis c werden dabei oft nur fehlerhaft bis gar nicht bearbeitet. 

 

Ganz deutlich: Wenn eine eigene Hausratsversicherung abgeschlossen worden ist, ist an dieser Stelle der Name und die Versicherungsscheinnummer einzutragen.

Der entstandene Schaden selbst ist mittels Kostenvoranschlägen, Rechnungen etc. zu belegen.

 

Die Fotos, Belege und das ausgefüllte Formular als gescannte Datei (möglichst im PDF Format) oder per Post an eine der folgenden Adressen schicken.

 

per Post:

 

Sascha Rhein 

Sattlerstraße 12b

21365 Adendorf 

 

per E-Mail:

 

sascha.rhein@t-online.de

 

Dort werden die Angaben und die Vollständigkeit noch einmal geprüft und an die LVM-Versicherung weitergeleitet. Einer Regulierung sollte anschließend nichts mehr im Wege stehen.

 

Bei Fragen ruft gerne an: 04131-840599

 

 

Checkliste FED-Schadenmeldung.pdf
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LVM_Schadensmeldung_2022.pdf
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LVM FED Merkblatt 01.01.2021.pdf
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